Wichtige Informationen für Arbeitnehmer, Rentner und Familien

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer betrifft nahezu jeden – egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner. Gleichzeitig sorgen zahlreiche Regelungen, Fristen und Ausnahmen dafür, dass viele Steuerpflichtige unsicher sind, ob und wann sie eine Steuererklärung abgeben müssen und welche Möglichkeiten zur Steuerersparnis bestehen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Einkommensteuer. Dazu gehören unter anderem die Abgabepflicht und Fristen, die steuerliche Behandlung von Renten, die Wahl der richtigen Steuerklasse sowie abzugsfähige Kosten wie Versicherungen oder Krankheitskosten.

Auch Themen wie rückwirkende Steuererklärungen, Unterhaltsleistungen oder die Anforderungen an Belege werden verständlich erklärt. Unsere FAQ geben Ihnen praxisnahe Antworten und helfen Ihnen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden.

Als Steuerberater unterstütze ich Sie dabei, Ihre Einkommensteuer rechtssicher zu erstellen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

FAQ -Häufig gestellte Fragen

FAQ Einkommensteuer Allgemein

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags erzielt, eine Steuererklärung einreichen (in 2026: 12.348 EUR, bei Verheirateten: 24.696 EUR). Arbeitnehmer müssen aber in der Regel keine Einkommensteuererklärung abgeben, weil die Steuer bereits über die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt wurde. Es sei denn es gilt eine explizite Abgabepflicht gemäß § 46 Abs. 2 EStG, z.B. in den folgenden Fällen:

  • Sie beziehen Nebeneinkünfte, die mehr als 410 EUR betragen.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld) in Höhe von mehr als 410 EUR erhalten.
  • Sie sind verheiratet und ein Ehegatte hat die Steuerklasse V oder VI oder IV mit Faktor gewählt.
  • Sie haben mehrere Arbeitgeber gehabt und ein Arbeitsverhältnis wurde auf Steuerklasse VI abgerechnet.
  • Sie wurden explizit vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung einzureichen.

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich eine Steuererklärung einreichen?

Eine Steuererklärung kann grundsätzlich freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Bis zum 31.12.2026 können Sie daher noch die Steuererklärung für 2022 erstellen.

Eine Verlustfeststellung kann sogar rückwirkend bis zu sieben Jahre vorgenommen werden. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.01.2015 entschieden (Az. BFH, IX R 22/14 BStBl 2015 II S. 829).

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 erstellen?

In Fällen der Abgabepflicht muss die Steuererklärung 2025 bis zum 31.07.2026 erstellt werden. Sollten Sie einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 01.03.2027.

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung für 2025 abgeben möchten, dann haben Sie noch bis zum 31.12.2029 Zeit.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Als Rentner müssen Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen, falls Ihr zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag (in 2026: 12.348 EUR, bei Verheirateten: 24.696 EUR) übersteigt. Zu Ihrem Einkommen zählt der der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente, als auch alle weiteren Einkünfte (z.B. Pensionszahlungen oder Mieterträge).

Ich wurde vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, obwohl ich nur eine gesetzliche Altersrente beziehe. Ist das richtig?

Auch wenn Sie nur Einkünfte aus der gesetzlichen Rente erzielen, kann es sein, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, weil die gesetzlichen Rentenerhöhungen in den vergangenen Jahren die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags überstiegen hat.

Das Finanzamt überprüft in regelmäßigen Abständen welcher Rentner möglicherweise dadurch abgabepflichtig geworden ist.

Durch die Abgabe einer Steuererklärung lässt sich einer Steuernachzahlung aber häufig verhindern, sofern steuermindernde Tatsachen (z.B. Spenden, Handwerkerleistungen, Krankheitskosten oder Behindertenfreibetrag) angegeben werden können.

Welche Unterlagen benötigt man zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung?

Welche Unterlagen oder Belege benötigt werden hängt davon ab, welche Einkünfte erzielt werden. Grundsätzlich müssen alle Einnahmen und Ausgaben über einen Beleg und gegebenenfalls Zahlungsnachweis nachgewiesen werden können. Eine praktische Übersicht können Sie meiner Unterlagen-Checkliste ESt entnehmen.

Link zur Unterlagen-Checkliste ESt

Muss ich dem Finanzamt meine Belege einreichen?

Nein, Sie müssen dem Finanzamt keine Belege mehr mit der Steuererklärung einreichen. Es gilt die sog. Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass sie nur Belege einreichen müssen, wenn Sie das Finanzamt explizit dazu auffordert.

Was ist eine Steuerklasse?

Die Steuerklasse ordnet einen Arbeitnehmer in eine von sechs verschiedenen Kategorien ein. Für jedes Arbeitsverhältnis muss eine eigene Steuerklasse angegeben werden. Dabei berücksichtigt jede Steuerklasse unterschiedliche Merkmale, die für den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers relevant sind. Je nach Steuerklasse nimmt der Arbeitgeber einen unterschiedlich hohen Steuerabzug von Ihrem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt vor. Sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, werden die abgeführten Lohnsteuern als Steuervorauszahlungen angerechnet und die Auswirkung der Steuerklasse damit neutralisiert. Wer also eine Steuererklärung abgibt, kann den Nachteil einer ungünstigen Steuerklasse beheben.

Steuerklasse 1 (I):           Ledig

Steuerklasse 2 (II):          Alleinerziehend, berücksichtigt den Freibetrag für Alleinerziehende

Steuerklasse 3 (III):        Verheiratet, wenn der Partner Steuerklasse 5 wählt

Steuerklasse 4 (IV):        Verheiratet, wie Steuerklasse 1

Steuerklasse 4 (IV) mit Faktor: Verheiratet, berücksichtigt den Vorteil des Ehegattensplittings

Steuerklasse 5 (V):         Verheiratet, wenn der Partner Steuerklasse 3 wählt

Steuerklasse 6 (VI):        Für jedes weitere Arbeitsverhältnis

Sollte ich meine Steuerklasse ändern?

Es kann unter Umständen Sinn ergeben, die Steuerklasse zu wechseln. Zum Beispiel wenn sich die Lebenssituation geändert hat und ein Freibetrag für Alleinerziehende in Anspruch genommen werden kann. So kann bereits monatlich das Nettoeinkommen erhöht werden. Oder wenn man nur aufgrund der Steuerklassenkombination III/V eine Steuererklärung abgeben muss, aber tatsächlich keinen Steuervorteil daraus erzielt. So können Sie auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten.

Die Steuerklasse kann außerdem Einfluss auf die Berechnung von Lohnersatzleistungen wie z.B. Elterngeld haben, da hierfür das monatliche Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

Ein Steuerklassenwechsel ist monatlich und mehrfach im Jahr möglich. Er kann elektronisch über Elster oder durch einen Steuerberater beim Finanzamt beantragt werden.

Welche privaten Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk können als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag (in 2025:  29.344 EUR, bei Verheirateten 58.688 EUR) abgezogen werden.

Die Beiträge zu Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen, können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Die Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei unbeschränkt abzugsfähig und werden automatisch von den Versicherungen an das Finanzamt gemeldet. Alle übrigen Versicherungen wie zB. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, private Renten und Lebensversicherungen sind nur beschränkt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, sofern mit der Basisabsicherung ein Höchstbetrag von 1.900 EUR oder bei Selbstständigen von 2.800 EUR nicht ausgeschöpft wurde.

Sachversicherungen können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sie können aber Werbungskosten sein, wenn sie für Vermietungsobjekte gezahlt werden (z.B. Gebäudeversicherung, Vermieterrechtschutzversicherung).

Kann ich Arztrechnungen und Medikamente von der Steuer absetzen?

Arztrechnungen und Medikamente können als Krankheitskosten unter den außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig sein. Sie müssen jedoch die persönliche zumutbare Belastung als Sockelbetrag übersteigen.

Medikamente müssen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sein, damit eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist.

Auch die Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen können als Krankheitskosten angesetzt werden, sofern ein Nachweis darüber erbracht werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass nur der Eigenanteil der Kosten berücksichtigt werden darf. Versicherungsleistungen müssen als Erstattungen gegengerechnet werden.

Was ist eine zumutbare Belastung?

Die außergewöhnlichen Belastungen werden um eine zumutbare Belastung gekürzt. Diese beträgt individuell zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte und hängt von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Mein Sohn / meine Tochter bekommt finanzielle Unterstützung von mir. Was kann ich steuerlich absetzen?

Solange Sie Kindergeld erhalten bzw. Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben, können Sie für dieses Kind keine Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen.

Erst nach Ende des Kindergeldzeitraums, also in der Regel spätestens nach Vollendung des 25. Lebensjahres, können alle finanziellen Leistungen als Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen u.a. „Taschengeld“, Mietkosten, Studiengebühren und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Alle Zahlungen sollten unbar erfolgen und müssen nachgewiesen werden können. Eigene Einkünfte des Kindes werden von dem Unterhaltsbetrag abgezogen (auch aus Minijobs oder BaföG-Leistungen). Ist Ihr Kind weiterhin Teil Ihres Haushalts wird ein Betrag in Höhe des jeweiligen Grundfreibetrags von der Finanzverwaltung pauschal als Unterhaltskosten anerkannt.

Kontakt

Patrick Schultz
Steuerberater / Master of Arts (Taxation)
Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung (IFU)
Balsenstraße 2 (1. OG )
27472 Cuxhaven

Öffnungszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung.

+49 (0)4721 - 673 739 0


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